Unsere Bahnordnung



1. Der Nutzer darf das Fahrzeug nicht vor einer durch das Personal vorgenommenen Einweisung starten.

2. Auf der Fahrstrecke gilt Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme als oberstes Gebot.

3. Überholen ist nur erlaubt, wenn es mit ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen und der Bahnbegrenzung möglich ist.

4. Wer zu schnell fährt und/oder zu wenig Abstand hält, gefährdet sich und andere und haftet für daraus resultierende Schäden.

5. Im Start- und Zielbereich darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

6. Schäden und Mängel am Fahrzeug sind unverzüglich dem Personal zu melden.

7. Das Betreten der Fahrstrecke ist nur mit Erlaubnis des Personals erlaubt.

8. Um Rücksichtslosigkeit und Selbstüberschätzung zu begrenzen, gilt zum Schutz aller Beteiligten folgende "erzieherische Maßnahme": Wer mit den großen vierrädrigen Fahrzeugen (Phoenix 200, Ranger 150 und ACE 150) so schnell fährt, dass er die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und damit umkippt, wird pauschal mit 100,00 Euro an den Reparaturkosten beteiligt.



Hinweise zur Kleidung:

Helme und Sturmhauben können auf der Bahn kostenlos ausgeliehen werden. Es kann auch gern ein eigener Helm mitgebracht werden. Empfehlenswert sind festes Schuhwerk und lange, eng anliegende Kleidung, möglichst keine "Sonntags-Ausgeh-Sachen". Verschmutzungen und Beschädigungen sind nicht ausgeschlossen. Zum Motorrad- und Quadfahren ist eine komplette Schutzbekleidung inkl. Stiefel, Handschuhe und Protektoren optimal.



Zur Benutzung der Bahn muss eine entsprechende Einverständniserklärung akzeptiert werden.

Diese kann an dieser Stelle schon einmal heruntergeladen werden.

Bitte druckt sie aus und unterzeichnet selbst bzw. lasst einen Erziehungsberechtigten unterschreiben.



zum Download (PDF) bitte
auf die Abbildung klicken!

Gibt es Fragen? Ich berate euch gern und freue mich auf euren Besuch.


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